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Kinderbetreuung und Früherziehung

In Savonlinna wird Früherziehung in städtischen und familiären Kinderbetreuungsstätten sowie Gruppenkinderplätzen angeboten. Daneben gibt es auch private Früherziehung.

Antrag auf Kinderbetreuungsplatz

Während des ganzen Jahres kann man sich um einen Kinderbetreuungsplatz bewerben. Die Familie muss mindestens vier Monate vor dem Beginn der Betreuung den Antrag stellen. Sollte der Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz die Folge von Wiederbeschäftigung oder Studium und der Beginn für den Bedarf eines Platzes unvorhersehbar gewesen sein, so ist der Antrag für einen Kinderbetreuungsplatz so bald wie möglich zu stellen, jedoch mindestens zwei Wochen vor der Notwendigkeit eines solchen Platzes.

Anträge dafür sind im Büro für Kinderbetreuung und bei den Betreuungsplätzen selbst erhältlich, oder aber auf der Homepage der Stadt (auf Finnisch). Der Antrag ist dann zu drucken und als Papierversion im Büro der Kinderbetreuung abzugeben.

Die Adresse für die Rückgabe der Anträge ist:
Olavinkatu 27 B, FI 57130 Savonlinna, Finnland

Gebühren für Kinderbetreuungsplätze

Die Gebühren für von der Stadt organisierte Kinderbetreuungsplätze richten sich prozentual nach der Gröβe und dem Einkommen der Familie. Maximal betragen die Kosten 283 Euro pro Monat je Kind. Bei einer Gebühr von unter 263 Euro pro Kind entfällt die Zahlung. Als erstes Kind der Familie wird das jüngste Kind angesehen, das einen Betreuungsplatz beansprucht. Für das zweite Kind der Familie, das einen Ganztagsbetreuungsplatz hat, ist die Zahlung genauso hoch wie für das erste Kind mit der Einschränkung, dass die maximal zu zahlende Gebühr 255 Euro pro Monat beträgt. Für jedes der folgenden Kinder werden 20 % vom jüngsten Kind in Rechnung gestellt. Höchstens 11 Monate lang im Jahr wird die Gebühr erhoben. Das Berechnungsjahr beginnt am 1. August und endet im folgenden Jahr am 31.Juli.

Die Zahlung für die Kinderbetreuungsstätte wird innerhalb des Berechnungszeitraumes entsprechend der augenblicklichen Situation der Familie festgelegt, entweder auf Grundlage des ausgewiesenen oder geschätzten Einkommens. Sollte der Antragsteller sein Einkommen nicht angeben, kann die Stadt die Höchstgebühr berechnen. Die Höhe der Betreuungszahlung wird am Anfang des Berechnungsjahres überprüft und auch dann, wenn sich die Lage der Familie entscheidend verändert.
Etwa 20 private Anbieter für Kinderbetreuungsplätze arbeiten in verschiedenen Stadtgebieten. Mehr Informationen über diese privaten Plätze erhalten Sie von der Vorsitzenden der Vereinigung für private Kinderbetreuungsplätze Heli Lifflander-Oikari, Tel. +358 (0)44 292 1212.
Email: slnyksit.pphoito(at)netti.fi

Im Zentrum organisiert die Vereinigung Linnalan Setlementti ry die Spielschule Linnala mit spielerischen und vorschulischen Aktivitäten.
Weitere Informationen Tel. +358 (0)15 511 825 oder +358 (0)44 351 1825 oder die Homepage von Linnala.

Tero Tuononen, Leiter Früherziehung
Tel. +358 (0)50 435 4901
Adresse: Olavinkatu 27, FI 57130 Savonlinna, Finnland
Email: tero.tuononen@savonlinna.fi

Beihilfe für Kinderbetreuungsplatz

Als Alternative zu der von der Stadt organisierten Kinderbetreuung kann die Familie auch eine Beihilfe zur eigenen Kinderbetreuung wählen, wenn in der Familie ein Kind unter 3 Jahren ist. Dann haben auch die anderen Kinder der Familie, die nicht im schulpflichtigen Alter sind, ein Anrecht auf Beihilfe.
Die Eltern können also nach Ende der Elternschaftsmonate für ihre Kinder zwischen folgenden Alternativen wählen:

  • Städtische Kinderbetreuungsstätte,
  • Kinderbetreuung zu Hause mit Beihilfe oder
  • Privat organisierte Kinderbetreuung mit Beihilfe

Nähere Informationen zur Beihilfe für Kinderbetreuung erhalten Sie unter der Homepage von Kela (auf Englisch) (Staatliche Versicherungsanstalt). In Savonlinna wird kein Zuschlag zur städtischen Beihilfe gezahlt.